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Häusliche Betreuung

Sie können Betreuungsleistungen laut § 45a SGB XI nach Genehmigung durch die Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, wenn die Alterskompetenz erheblich eingeschränkt ist. Dieses Angebot unterstützt nicht nur den dementen Menschen, sondern auch dessen Angehörige dabei, jeden Tag sinnvoll zu strukturieren.

Unsere kompetenten und erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen unsere Patientinnen und Patienten in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung und helfen ihnen dabei, aktiv zu bleiben. So kann jeder seinen Alltag im vertrauten Umfeld mit Beschäftigungen gestalten, die seinen Bedürfnissen entsprechen.