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Kurzzeitpflege

Für den Fall, dass die häusliche Pflege für einen begrenzten Zeitraum nicht erbracht werden kann, gibt es die teilstationäre Kurzzeitpflege. Dies ist eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung in einer geeigneten zugelassenen Einrichtung, z.B. einem Altenpflegeheim oder einem Kurzzeitpflegeheim.

Gründe hierfür können sein:

  • die Übergangszeit nach einem Krankenhausaufenthalt der pflegebedürftigen Person,
  • Urlaub der Pflegeperson,
  • sonstige Krisensituationen, in denen die häusliche Pflege nicht möglich ist.

Die Leistungen für Kurzzeitpflege können einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden.

Während der Kurzzeitpflege haben Sie Anspruch auf die Weiterzahlung des hälftigen Pflegegelds.

 

Die Zentrale Diakoniestation im Dekanat Altdorf gGmbH bietet ausschließlich Verhinderungspflege an.

 

Anbieter der Kurzzeitpflege finden Sie unter folgendem Link.

 Altenhilfe-Informations-System des Landkreises Nürnberger Land