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Fragen zur Pflegeversicherung

Kurzer Überblick zu den Leistungen der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung! Das Sozialgesetzbuch XI und die Richtlinien zu seiner Ausführung schreiben genau vor, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Leistung der Pflegeversicherung zu erhalten. Die Voraussetzungen sind sehr hoch angesetzt.

Leistungen erhalten nur auf Dauer Pflegebedürftige. Dies sind Personen, bei denen ständige Hilfe notwendig ist,

  • bei der Körperpflege,
  • bei der Nahrungsaufnahme,
  • beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen und Stehen und
  • bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Antrag auf Gewährung der Leistungen

Auskünfte zur Antragstellung bekommen Sie bei Ihrer Pflegekasse, die immer bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse angesiedelt ist. Dort können Sie den Antrag telefonisch bestellen oder auch abholen lassen. Der ausgefüllte Antrag geht zurück an Ihre Pflegekasse.

Bevor Ihr Antrag genehmigt oder abgelehnt wird, findet ein Hausbesuch des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung statt (Arzt und/oder Pflegekraft). Dieser Besuch wird immer vorher angemeldet, und zwar schriftlich oder telefonisch.

Der Medizinische Dienst ermittelt, welche Verrichtungen des täglichen Lebens die pflegebedürftige Person noch selbst erledigen kann, und wo sie Bedarf an Hilfe hat. In einem Gutachten teilt der Medizinische Dienst dann der Pflegekasse den ermittelten Hilfebedarf aufgrund von Krankheit oder Behinderung mit und empfiehlt den entsprechenden Pflegegrad.

Wenn Sie Geldleistungen (Pflegegeld) beantragt haben, muss sich die Stellungnahme des Medizinischen Dienstes auch darauf beziehen, ob die häusliche Pflege in geeigneter Weise sichergestellt ist.

Nach dem Besuch des Medizinischen Dienstes dauert es noch einige Zeit bis Sie über Ihren Antrag einen Bescheid von Ihrer Pflegekasse bekommen. Der Bescheid teilt Ihnen mit, ob und nach welchem Pflegegrad Ihnen Leistungen aus der Pflegeversicherung zustehen. Die Leistungen stehen Ihnen dann rückwirkend ab Antragsstellung zu.

Sollte Ihr tatsächlicher Hilfebedarf mehr Kosten verursachen als Ihnen durch den Betrag des jeweiligen Pflegegrades zur Verfügung steht, müssen Sie aus der "eigenen Tasche" zuzahlen. Wenn Ihr Einkommen oder Ihre Rente hierfür nicht ausreicht, können Sie finanzielle Unterstützung durch das Sozialamt beantragen.

Das bedeutet, dass die Pflegeversicherung keine Vollversicherung ist, und dass viele Menschen einen Teil ihres Hilfebedarfs selbst finanzieren müssen, vor allem im hauswirtschaftlichen Bereich. Die Pflegeversicherung ist also eine Art "Teilkaskoversicherung".